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Von „zero“ bis „Light“ – Was hinter den Bezeichnungen steckt

Wer Zucker in Getränken sparen will, findet auf dem Markt ein breites Angebot. Die Bezeichnungen sind aber vielfältig – und verwirrend.

– „zero“: Nach der europäischen Health-Claims-Verordnung ist diese Angabe erlaubt, wenn ein Getränk maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Solch ein geringer Zuckergehalt beeinflusst den Stoffwechsel so gut wie gar nicht.

– „light“: Diese Angabe ist erlaubt, wenn ein bestimmter Nährstoff eines Produktes um 30 Prozent reduziert wurde. Das kann Zucker, aber auch Fett sein. Bei Milch-Fruchtgetränken könnte sowohl das eine als auch das andere reduziert sein. In jedem Fall muss der Nährstoff, der weniger enthalten ist, auf dem Etikett vom Hersteller genannt werden.

– „ohne Zuckerzusatz“: Diese Botschaft besagt, dass einem Getränk keine extra Portion Zucker zugesetzt wurde. Damit ist nicht nur klassicher Industriezucker gemeint, sondern auch Honig oder Ahornsirup. Für Fruchtsäfte, die natürlicherweise Zucker enthalten, ist die Ergänzung „enthält von Natur aus Zucker“ auf der Verpackung gedacht.

Ganz gleich, welche Bezeichnung ein Getränk trägt: Es lohnt sich, genauer auf die Nährwerttabelle zu gucken. Wie viel Zucker ein Getränk wirklich enthält, muss dort seit Dezember 2016 aufgeführt sein. (dpa/Foto: reporters)

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