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Konfitüre bleibt flüssig: Gelierzucker ist eventuell zu alt

Gelierzucker ist nicht unbegrenzt haltbar. Bei der Herstellung von Konfitüren sollten Verbraucher darauf achten, dass die Packung noch nicht abgelaufen ist. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, kann es passieren, dass die Fruchtmasse nicht mehr eindickt und die Konfitüre flüssig bleibt. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.

Gelierzucker wird zum Einkochen verwendet, wenn man keinen großen Zeitaufwand haben möchte. Er besteht aus Zucker und Geliermitteln wie beispielsweise Pektin sowie einer geringen Menge an pflanzlichem Öl. Das verringere die Schaumbildung, die häufig beim Einkochen von Kirschen und Erdbeeren auftritt.

Ist der Gelierzucker abgelaufen, könne er dennoch gesundheitlich unbedenklich eingesetzt werden, etwa für die Zubereitung von Kompott oder Tortenguss.

Im Unterschied zu Gelierzucker enthalte Einmachzucker keine Gelierhilfen. Er besteht aus grobkörnigen Zuckerkristallen, die sich langsam auflösen und so verhindern, dass sich Schaum bildet. Einmachzucker eignet sich für die Verarbeitung von Früchten, die von Natur aus viel Pektin enthalten, wie Quitten, Johannisbeeren oder Stachelbeeren. (dpa/Foto: Florian Schuh/dpa-tmn)

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