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Mariniertes Grillfleisch kann eingefroren gewesen sein

Ob mariniertes Grillfleisch wieder aufgetaut wurde, müssen Händler nicht immer auf der Verpackung angeben. Der Gesetzgeber definiert verpackte Steaks und Grillspieße in Marinade als „Zutat. Darum muss der Händler den Verbraucher nicht darüber informieren, ob das Fleisch frisch ist oder vorher tiefgefroren war.

Anders ist das bei marinierten Putensteaks oder Fleisch vom Huhn. Die Kennzeichnung bei Geflügel sei eindeutig: „Frisches Geflügelfleisch“ und „Zubereitungen aus frischem Geflügelfleisch“ dürfen zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Grundsätzlich müssen alle verpackten Lebensmittel, die wiederaufgetaut wurden, den Hinweis „aufgetaut“ tragen. (dpa/Foto: Monique Wüstenhagen)

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